Bewerbungswissen – Die Abmahnung

Eine Abmahnung kann für einen jeden Arbeitnehmer überaus unangenehme Konsequenzen zur Folge haben. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, lohnt es sich meistens, Kontakt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht aufzunehmen. Im Interview mit Dr. Huber erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Eine Abmahnung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht. Als Angestellter kann man dann eine Abmahnung erhalten, wenn man sich im Beruf nicht korrekt verhalten hat. Dabei gibt es zahlreiche Gründe, welche seitens des Arbeitgebers zu einer Abmahnung führen können. So können es offensichtliche Fehler bei der Arbeit sein. Beispielsweise das Nichteinhalten von Terminen, das Abliefern von schlechter Arbeit, ein zu langsames Arbeitstempo oder die Verweigerung von Anweisungen eines Vorgesetzten. Auch wenn ein Angestellter im Rahmen der Berufsausübung eine Straftat begeht, kann dies eine Abmahnung zur Folge haben.
Eine Abmahnung muss immer schriftlich erfolgen.
Eine Abmahnung wird immer schriftlich erfolgen und muss von zuständigen Disziplinarvorgesetzten unterschrieben sein. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist meistens der Weg zu einem Anwalt für Arbeitsrecht sinnvoll. Insbesondere dann, wenn Sie eine Abmahnung aus Ihrer Sicht zu Unrecht erhalten haben. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Abmahnung der Personalakte beigefügt wird. Ein Fachanwalt kann Sie über die weitere Vorgehensweise und Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung beraten. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und den Arbeitgeber verlassen oder gekündigt werden, sollten Sie auch einen besonderen Blick auf das Arbeitszeugnis werfen. Dort schreiben dann Unternehmen meistens sehr negative Sätze, welche zunächst gut klingen, bei Kenntnis der Zeugnissprache jedoch als mangelhaft oder gar ungenügend gewertet werden. Bei der Bundeswehr gibt es übrigens etwas Ähnliches wie ein Abmahnung – es handelt sich um einen Verweis oder gar um den strengen Verweis, welcher vor der Truppe ausgesprochen wird. Auch im Öffentlichen Dienst gibt es den Verweis als mögliche Disziplinarstrafe unter vielen anderen.
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Till Tauber ist seit 2013 als freiberuflicher Bewerbungsschreiber tätig und greift hierzu auf sein Wissen als Diplom-Ingenieur mit zusätzlichem MBA-Abschluss zurück. In dieser Zeit hat er mehr als 3.500 Bewerbungen im Kundenauftrag geschrieben – und weiß, worauf es beim Anschreiben sowie beim Lebenslauf ankommt. Auf TT Bewerbungsservice schreibt er zu aktuellen Themen rund um die Bewerbung.