Zwischenzeugnis: Wann Sie einen Anspruch haben!

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist im Arbeitsrecht verankert. Wann Ihnen ein Zwischenzeugnis zusteht, sollten Sie in Erfahrung bringen, denn dieses Dokument ist für das berufliche Fortkommen mitunter wichtiger als gedacht.
Während der Unterscheid zwischen einem Arbeitszeugnis und einem Zwischenzeugnis dem ein oder anderen Angestellten schon geläufig ist, herrscht gerade im Hinblick auf den Anspruch viel Unsicherheit. Wann genau habe ich einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis und wie setze ich diesen Anspruch in die Praxis um? Auf genau diese Fragen gehen wir in diesem Artikel explizit ein, damit Sie das Thema sicher angehen können und beste Voraussetzungen für ein mögliches Bewerbungsvorhaben schaffen!
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Einen grundsätzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben Sie als Angestellter nicht. Doch reicht ein „berechtigtes Interesse“ aus, um einen solchen Anspruch zu erlangen.
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Warum ein Zwischenzeugnis so wichtig ist und Sie Ihren Anspruch nutzen sollten.
Auch wenn das Thema „Arbeitszeugnis“ vordergründig wichtiger zu sein scheint als ein Zwischenzeugnis, sollten Sie letzteres nicht vernachlässigen. Unter Umständen könnte man sogar aus einer bestimmten Sichtweise behaupten, dass das Zwischenzeugnis wichtiger als das eigentliche Arbeitszeugnis sei. Dies klingt zunächst recht verwunderlich, doch sieht man die dahinterstehende Logik, wenn man sich näher mit der Bedeutung des Zwischenzeugnisses auseinandersetzt.
Der eine große Vorteil des Zwischenzeugnisses besteht darin, dass es eine bindende Wirkung hat. Dies bedeutet, dass ein späteres Arbeitszeugnis nicht wesentlich von den Noten des letzten Zwischenzeugnisses abweichen darf. Lediglich dann, wenn ein Arbeitgeber Ihnen grobe Verfehlungen nachweisen kann, ist es ihm gestattet, wesentlich schlechtere Noten im Arbeitszeugnis zu vergeben, als es im Zwischenzeugnis der Fall war. Da dieser Umstand nur selten eintrifft, hat das Zwischenzeugnis eben eine „schützende“ Wirkung. Lassen Sie sich Ihre guten Leistungen für ein späteres Arbeitszeugnis „einfrieren“ und nutzen Sie Ihren Anspruch auf ein Zwischenzeugnis – gerade im Hinblick auf eine mögliche Bewerbung!
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Das Zwischenzeugnis bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie gute Leistungen „festschreiben“ lassen können und keine böse Überraschung bei einem späteren Arbeitszeugnis erleben. Das aktuellste Zwischenzeugnis oder Arbeitszeugnis ist üblicherweise Bestandteil einer vollständigen Bewerbung.
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Dann haben Sie einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis!
Wichtig für Sie als Angestellter ist es – unabhängig davon, ob Sie aktuell eine Bewerbungsabsicht verfolgen oder nicht – zu wissen, wann Ihnen ein Zwischenzeugnis zusteht. Grundsätzlich haben Sie keinen generellen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Der Gesetzgeber gesteht Ihnen jedoch ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis zu, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Ein solcher Begriff hilft zunächst nicht weiter, jedoch haben sich Situationen herauskristallisiert, die als „berechtigtes Interesse“ allgemein akzeptiert sind. De facto haben Sie demnach in vielen beruflichen Situationen einen klaren Anspruch auf ein Zwischenzeugnis und sollten diesen auch in die Tat umsetzen, sprich Ihren Arbeitgeber hierzu aufzufordern.
Übersicht – Anspruch auf Zwischenzeugnis
- Wenn Sie befördert werden, oder eine anderen Stelle mit neuem Aufgabenbereich übernehmen.
- Im Falle eines Vorgesetztenwechsels.
- Bei Übernahme des Unternehmens durch eine andere Firma oder Organisation.
- Wenn sich Ihr Aufgabenbereich grundlegend ändert.
- Bei internen Umstrukturierungen.
- Im Vorfeld einer Elternzeit.
- Wenn Ihr Arbeitgeber über Ihren Bewerbungswunsch informiert ist und Sie für Ihr Bewerbungsvorhaben ein Zwischenzeugnis benötigen.
- Vor einer betriebsbedingten Kündigung, die absehbar ist.
- Bei einer Versetzung ins Ausland.
- Weitere Gründe können aus einem Tarifvertrag herrühren, sofern dieser für Sie gilt.
Den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis in eine konkrete Anforderung umsetzen.

Das Zwischenzeugnis hat über seine „bindende Wirkung“ einen direkten Einfluss auf ein späteres Arbeitszeugnis. Nutzen Sie daher Ihren Anspruch auf ein Zwischenzeugnis – sprechen Sie Ihren Vorgesetzten jedoch nur zu einem passenden Zeitpunkt an. Hier ist etwas Geschick gefragt.
Einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis zu haben, sollten Sie also immer nutzen, doch dies Thema bringt leider ein Problem auf den Tisch: Wie fordere ich ein Zwischenzeugnis an? Normalerweise werden Vorgesetzte hellhörig, wenn Sie diese nach einem Zwischenzeugnis fragen und um die Erstellung bitten. Nicht ohne Grund, denn oftmals hat sich ein Mitarbeiter relativ zeitnah nach der Ausstellung eines Zwischenzeugnisses wegbeworben und der Vorgesetzte musste sich um passenden Ersatz kümmern. Zudem könnte – was zwar sehr unprofessionell ist, jedoch vorkommt – ein Vorgesetzter einen möglichen Wunsch, sich wegzubewerben, persönlich nehmen und beleidigt reagieren. All dies gilt es zu vermeiden und dennoch ein gutes Zwischenzeugnis zu bekommen. An dieser Stelle sind Ihre sozialen Fertigkeiten gefragt, die einen geschickten Umgang mit dem Chef sicherstellen müssen, um im Zusammenhang mit Ihrem Wunsch nach einem Zwischenzeugnis potenzielle Auswirkungen negativer Art zu vermeiden.
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Wählen Sie einen geeigneten Zeitpunkt, um Ihren Anspruch auf ein Zwischenzeugnis mittels einer Anforderung bei Ihrem Vorgesetzten durchzusetzen.
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Gute Zeitpunkte – Anforderung Zwischenzeugnis
- Sie kennen Ihren Vorgesetzten am besten: Entscheiden Sie sich für Offenheit, oder begründen Sie Ihren Wunsch nach einem Zwischenzeugnis mit dem Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ und dass es üblich sei, dann – der Vollständigkeit halber – ein Zwischenzeugnis zu erhalten.
- Sprechen Sie Ihren Chef nicht auf ein Zwischenzeugnis an, wenn dieser gestresst ist oder einen vollen Terminkalender hat.
- Der optimale Zeitpunkt ein Zwischenzeugnis anzusprechen ist dann, wenn Ihr Vorgesetzter Freiraum verfügt und guter Laune ist.
- Sinnvoll ist es, nach einen Zwischenzeugnis zu fragen, nachdem Sie selbst sehr gute Arbeitsergebnisse geliefert haben, oder Ihren Vorgesetzten bei einem Erfolg maßgeblich unterstützen konnten.
- Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs können Sie Ihren Wunsch nach einem Zwischenzeugnis mit dem Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ äußern.
Zeigen Sie nach einem Zwischenzeugnis das gleiche Engagement wie zuvor und ändern Sie nichts an Ihrer Arbeitsweise. Ein Vorgesetzter wird nach einem gewissen Zeitraum vergessen, dass er Ihnen ein Zwischenzeugnis ausgestellt hat und der Verdacht nach einem Bewerbungswunsch verfliegt!

Till Tauber ist seit 2013 als freiberuflicher Bewerbungsschreiber tätig und greift hierzu auf sein Wissen als Diplom-Ingenieur mit zusätzlichem MBA-Abschluss zurück. In dieser Zeit hat er mehr als 3.500 Bewerbungen im Kundenauftrag geschrieben – und weiß, worauf es beim Anschreiben sowie beim Lebenslauf ankommt. Auf TT Bewerbungsservice schreibt er zu aktuellen Themen rund um die Bewerbung.