Zwischenzeugnis – Ihr Anspruch und der optimale Inhalt!

Das Thema „Zwischenzeugnis“ ist mit vielen Fragezeichen behaftet. Wir klären für Sie die Fragen rund um das Zwischenzeugnis – beispielsweise, wann Sie einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben und wie der Inhalt aussehen sollte.
In arbeitsrechtlichen Fragestellungen besteht bei vielen Angestellten eine recht große Unsicherheit, ebenso wie bei dem Thema Bewerbung. So wissen nur wenige Angestellte, was ein Zwischenzeugnis von einem Arbeitszeugnis unterscheidet und welche Merkmale ein gutes Zwischenzeugnis auszeichnen.
Typische Fragen zum Zwischenzeugnis
- Wann steht mir ein Zwischenzeugnis zu?
- Habe ich überhaupt ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis?
- Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem „normalen Arbeitszeugnis“?
Dies ist nur eine Auswahl von den Fragen rund um das Zwischenzeugnis, die wir in diesem Artikel beantworten werden. Das Thema Zwischenzeugnis ist komplex und bietet leider die ein oder andere Falle, die es zu vermeiden gilt. Damit Sie nicht in die üblichen Fettnäpfchen treten, geben wir Ihnen praxisnahe Tipps zur optimalen Vorbereitung eines Zwischenzeugnisses.
„Vermeiden Sie Fehler in Bezug auf das Zwischenzeugnis! Das Zwischenzeugnis ist ein sehr wichtiges Dokument für zukünftige Bewerbungsvorhaben. Zudem bieten Zwischenzeugnisse zahlreiche Vorteile, von denen Sie für Ihren beruflichen Werdegang profitieren können. Gehen Sie das Thema richtig an!“
Der Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Arbeitszeugnis.
Den wichtigen Fragen zum Zwischenzeugnis nähert man sich am besten, wenn man zunächst einmal klärt, was ein solches von einem typischen Arbeitszeugnis unterscheidet. An sich sind beide Zeugnisformen sehr ähnlich und für einen Personaler oder dem zuständigen Vorgesetzten mit einem vergleichbaren Aufwand verbunden. Der Umfang von Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis ist somit ebenfalls ähnlich. Die folgenden Merkmale unterscheiden jedoch ein Zwischenzeugnis von einem Arbeitszeugnis.
Merkmale – Zwischenzeugnis & Unterschiede zum Arbeitszeugnis
- Das Zwischenzeugnis wird während eines laufenden Arbeitsverhältnisses erstellt.
- Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis wird das Zwischenzeugnis im Präsens und nicht in der Vergangenheitsform geschrieben.
- Aufbau und Inhalt eines Zwischenzeugnisses entsprechen dem Arbeitszeugnis.
- Ein Zwischenzeugnis muss genauso sorgfältig wie ein Arbeitszeugnis erstellt werden und alle formalen Kriterien einhalten.
- Ein Zwischenzeugnis wird von jener Person bzw. jenen Personen unterschrieben, die auch ein Arbeitszeugnis unterschreiben würden.
- Die Schlussformulierung unterscheidet sich von jener des Arbeitszeugnisses, da ein Arbeitsverhältnis noch besteht und offiziell keine Beendigung absehbar ist.
„Im Wesentlichen handelt es sich beim Zwischenzeugnis um ein Arbeitszeugnis, dass in der Gegenwartsform geschrieben ist. Es unterscheidet sich weder von der zur Anwendung gebrachten Zeugnissprache, noch vom Umfang. Achten Sie darauf!“
Wann haben Sie einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Liegt bei Ihnen ein „berechtigtes Interesse“ vor, sollten Sie Ihren Anspruch auf ein Zwischenzeugnis unbedingt wahrnehmen. Besonders vorteilhaft ist fast immer die Tatsache, dass ein Zwischenzeugnis eine „bindende Wirkung“ hat. Dies bedeutet, dass – ohne erhebliche Fehlleistungen – ein späteres Arbeitszeugnis nicht wesentlich schlechter ausfallen darf. Nutzen Sie diesen Umstand für Ihr berufliches Fortkommen!
Diese Frage ist mit die interessanteste, wenn es um das Zwischenzeugnis geht, denn in vielen Büros und Betriebsstätten wird nur „gefährliches Halbwissen“ verbreitet, welches keinen Nutzen hat. Der Gesetzgeber hat sich mit diesen Punkt auseinandergesetzt und gewährt dann einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn ein „berechtigtes Interesse“ bei Ihnen vorliegt. Dieser Begriff ist wieder sehr schwammig und erinnert an viele Steuergesetzte, die verschieden ausgelegt werden können. In der Praxis haben sich jedoch Situationen herauskristallisiert, die ein „berechtigtes Interesse“ begründen und in denen Ihnen damit rechtlich ein Zwischenzeugnis zusteht.
Übersicht – Anspruch auf ein Zwischenzeugnis
- Bei einem internen Wechsel in eine andere Abteilung oder vor einem möglichen Auslandseinsatz.
- Wenn der Vorgesetzte wechselt.
- Im Falle einer eigenen Beförderung.
- Vor einer Elternzeit.
- Im Vorfeld eines abgestimmten Wechsels zu einem anderen Arbeitgeber – aufgrund einer bevorstehenden Kündigung oder einer (betriebsbedingten) Entlassung.
- Zusätzliche Ansprüche können bei Vorliegen eines Tarifvertrages bestehen.
Warum ein Zwischenzeugnis in der Regel positiv für Sie ist!
„Ein Zwischenzeugnis hat für Sie einen enormen Vorteil: Es hat eine bindende Wirkung für ein späteres Arbeitszeugnis. Diesen Umstand sollten Sie sich zu nutzen machen und immer ein Zwischenzeugnis anfordern, sobald Sie einen Anspruch darauf haben!“
Für jedes Bewerbungsvorhaben benötigen Sie neben professionellen Bewerbungsunterlagen, auch Belege für Ihren bisherigen Werdegang. Dazu gehören eben auch Einschätzung vorheriger Arbeitgeber in Form von Arbeitszeugnissen und Zwischenzeugnissen. Alleine auf Arbeitszeugnisse zu setzen, ist nicht immer optimal, denn häufig verlässt man einen Arbeitgeber, weil das Arbeitsverhältnis einfach nicht mehr passt. Dabei kann es ebenfalls passieren, dass ein ehemaliger Vorgesetzter schlecht auf einen zu sprechen ist, weil er das Verlassen des Unternehmens persönlich nimmt – oder von der Aussicht, sich um adäquaten Ersatz kümmern zu müssen, schlichtweg genervt ist. Selbst wenn dieses Verhalten nicht als professionell bezeichnet werden kann, ist es viel zu häufig im Arbeitsalltag vorzufinden. Das Zwischenzeugnis spielt gerade in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, denn es bietet eine bestimmte Art von „Schutz“: Die Bindungswirkung. Dieser Bestandsschutz besteht im Wesentlichen daran, dass ein späteres Arbeitszeugnis ohne triftige Gründe – also nachweisliches Fehlverhalten Ihrerseits – keine schlechtere Note ergeben darf. Sie können im Fazit also sehr gute oder gute Leistungen „einfrieren“ und in Zukunft noch einen Nutzen daraus ziehen. Wenn ein Arbeitgeber Ihnen ein Zwischenzeugnis ausstellt, ist er fast immer noch an einer weiteren guten Zusammenarbeit interessiert und wird Ihnen dementsprechend gute Leistungen im Zeugnis bescheinigen. Schließlich möchte er Sie auf diese Weise an sich binden und Sie gleichzeitig mit einem entsprechenden Lob motivieren. Diesen Umstand können Sie dann zu Ihrem Vorteil nutzen!
Nach einem Zwischenzeugnis fragen: Ein sensibles Thema.

Auch wenn bei Ihnen ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt, sollten Sie Ihren Anspruch auf ein Zwischenzeugnis zu einem geeigneten Zeitpunkt artikulieren. Schlecht ist es, einen Vorgesetzten auf ein Zwischenzeugnis anzusprechen, wenn dieser voll ausgelastet ist oder unter viel Druck steht. Sie kennen Ihren Chef am besten. Nutzen Sie dieses Wissen, um einen gut gelaunten Vorgesetzten anzusprechen.
Vielen Menschen fällt es schwer, ihre Interessen durchzusetzen und insbesondere Vorgesetzte um Gefallen zu bitten. Gerade beim Zwischenzeugnis hindert dies viele Angestellte, auf ihren Vorgesetzten zuzugehen und diesen um die Erstellung eines Zwischenzeugnisses zu bitten. Der Vorgesetzte könnte genervt reagieren, sich ablehnend verhalten und im schlimmsten Fall eine Bewerbungsabsicht für einen Jobwechsel wittern. Völlig falsch ist diese Vermutung nicht, denn nicht selten werden Zwischenzeugnisse von Mitarbeitern angefordert, die tatsächlich ein Bewerbungsvorhaben verfolgen. Somit kann die Frage nach einem Zwischenzeugnis für einen Vorgesetzten aus dessen Sicht im schlimmsten Fall bedeuten, dass er Arbeit mit der Zeugniserstellung hat, einen Mitarbeiter in naher Zukunft verliert und sich wahrscheinlich um einen passenden Ersatz kümmern muss. Es ist also menschlich nachvollziehbar, wenn ein Vorgesetzter mit einem Zwischenzeugnis hadern mag. Nehmen Sie dies nicht zum Anlass, eine Anfrage zu umgehen, denn für Sie persönlich steht einfach zu viel auf dem Spiel, um auf ein Zwischenzeugnis zu verzichten!
Versuchen Sie daher das Thema Zwischenzeugnis geschickt beim Chef anzusprechen. Vermeiden Sie es, Ihren Vorgesetzten dann darauf anzusprechen, wenn dieser zeitlich ausgelastet oder womöglich gar völlig gestresst und genervt ist. Versuchen Sie, einen günstigen Zeitpunkt zu finden, und passen Sie den Moment ab, in dem Ihr Chef in einer wohlwollenden Stimmung ist. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn Sie selber in einer konkreten Situation sehr gute Arbeit geleistet haben oder den Vorgesetzten bei Lösung eines spezifischen Problems behilflich waren. Auch bietet das Mitarbeitergespräch vergleichsweise gute Rahmenbedingungen, um den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis zu artikulieren. Sie kennen Ihren Vorgesetzten am besten! Nutzen Sie Ihre Chance und sprechen Sie das Thema so an, wie es zu Ihrem Chef am besten passt – entweder beiläufig oder direkt.
Tipp
Oftmals hat sich herausgestellt, dass der optimale Zeitpunkt, den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis anzusprechen, vor einem Wochenende oder einem bevorstehenden Urlaub des Vorgesetzten ist. Montagmorgen ist in der Regel der denkbar ungünstigste Zeitpunkt!
Richtiger Zeitpunkt – Zwischenzeugnis
- Wenn der Vorgesetzte Freiraum hat und guter Laune ist.
- Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs.
- Nachdem Sie selber eine gute Arbeitsleistung erbracht und sich sehr engagiert gezeigt haben.
- Wenn Sie dem Chef einen arbeitstechnisch einen Gefallen getan oder diesen bei einem wichtigen Vorhaben unterstützt haben.
- Nicht bei hoher Arbeitsauslastung des Vorgesetzten oder wenn dieser unter Stress steht!
„Versuchen Sie das richtige Timing zu finden, wenn Sie Ihren Vorgesetzten um die Erstellung eines Zwischenzeugnisses bitten. Warten Sie einen passenden Zeitpunkt ab, an dem Ihr Chef gut gestimmt ist und ausreichend Zeit für ein Gespräch hat!“
Wie sollte der Inhalt eines Zwischenzeugnisses aussehen?
Der Inhalt eines Zwischenzeugnisses muss genauso aufgebaut sein, wie man es von einem Arbeitszeugnis her kennt. Das bedeutet, dass ebenfalls die besondere Zeugnissprache mit all ihren Eigenheiten zur Anwendung kommt. So kann der Ersteller entsprechende Noten für einzelne Felder vergeben, die dann die Gesamtnote des Zwischenzeugnisses ergeben. Der Inhalt eines Zwischenzeugnisses ist also von seiner Struktur her identisch mit dem eines klassischen Arbeitszeugnisses – nur, dass es in der Gegenwartsform geschrieben wird. Somit müssen Sie darauf achten, dass Ihr Zwischenzeugnis inhaltlich den Ansprüchen eines Arbeitszeugnisses gerecht wird.
Zwischenzeugnis – Aufbau und Inhalt
- Ihre persönlichen Daten inklusive Ihres Eintrittsdatums und der von Ihnen wahrgenommenen Stelle / Aufgabenbereiche.
- Beschreibung Ihrer Tätigkeiten.
- Benotung in Form von Aussagen – unter anderem zu Ihren Leistungen, Ihrem Fachwissen, Ihrer Arbeitsmotivation und Ihren sozialen Fertigkeiten.
- Schlussformulierung.
- Funktion & Unterschrift des / der ausstellenden Vorgesetzten.
Weitere Hinweise zum Zwischenzeugnis!

Das Zwischenzeugnis ist nicht nur im Hinblick auf den Anspruch und dessen Umsetzung recht verschwommen. Ebenso wie im Arbeitszeugnis kommt eine besondere Zeugnissprache mit entsprechenden Formulierungen zur Anwendung, die Außenstehende nur selten sofort umsetzen können. Für Personaler und spezialisierte Ghostwriter ist die Zeugnissprache Alltag. Bedenken Sie dies, wenn Sie die Möglichkeit erhalten, Ihr Zwischenzeugnis selbst zu schreiben oder ein vermeintlich gutes Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Nicht immer sind Formulierungen, die zunächst einwandfrei klingen, auch wirklich mit einer guten Note gleichzusetzen.
Ein Zwischenzeugnis sollten Sie genauso ernst zu nehmen wie ein Arbeitszeugnis. In vielen Bewerbungssituationen stellen Zwischenzeugnisse die aktuellsten Dokumente dar, die einem möglichen Arbeitgeber einen Hinweis auf die Leistungen eines Bewerbers geben können. Dies liegt daran, dass viele Arbeitnehmer oftmals lange Jahre bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt sind und dort mehrmals die Stelle intern gewechselt haben. Selbstverständlich spielen bei einer aussagekräftigen Bewerbung vor allem der Lebenslauf sowie das Bewerbungsanschreiben eine wichtige Rolle. Dennoch möchten Recruiter einen Blick hinter den Bewerber tätigen können. Hierzu dient die Zeugnisanlage, die mindestens ein Zwischenzeugnis oder ein Arbeitszeugnis sowie die Abschlusszeugnisse enthalten muss. Mit dem Zwischenzeugnis erhält der Personalbearbeiter im Fazit eine weitere Meinung, die entweder die von Ihnen in den Bewerbungsunterlagen getroffenen Aussagen belegt – oder, im ungünstigen Fall – widerlegt. Somit ist es wichtig, dass Sie selbst ein Zwischenzeugnis ausgestellt bekommen, welches ein positives Bild Ihrer Person wiedergibt.
Warum es wenig ratsam ist, das Zwischenzeugnis selbst zu formulieren…
Wenn Ihr Vorgesetzter Ihnen die Chance gibt, Ihr Zwischenzeugnis selbst zu schreiben bzw. einen entsprechenden Entwurf einzureichen, sollten Sie diese unbedingt nutzen! Jedoch ist an dieser Stelle Vorsicht angebracht, denn die Sprache eines Zwischenzeugnisses unterliegt klaren Regeln, die der üblichen Sprachverwendung zu widersprechen scheinen. Dies liegt insbesondere daran, dass ein Zeugnis – ganz gleich ob Zwischen- oder Arbeitszeugnis – immer wohlwollend formuliert sein muss und keine offensichtlich negativen Aussagen enthalten darf. Daher kann es passieren, dass gut gemeinte Sätze das klare Gegenteil bewirken und sich im Endeffekt zu einer schlechten Note zusammensetzen. Dies passiert nicht nur dann, wenn man sich selbst an das Verfassen eines Zwischenzeugnisses heranwagt, sondern auch, wenn ungeübte Personaler oder Vorgesetzte sich der Aufgabe annehmen.
„Beim Zwischenzeugnis kann es leicht passieren, dass eine gut gemeinte Schreibweise einen gegenteiligen Effekt hat. Das Schreiben eines Zwischenzeugnisses sollten Sie nur solchen Personen überlassen, die die Feinheiten der Zeugnissprache wirklich beherrschen.“
Die 10 wichtigsten Informationen zum Zwischenzeugnis
- Es gibt kein grundsätzliches Recht auf ein Zwischenzeugnis: Es muss nur dann ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber ausgestellt werden, wenn Sie ein „berechtigtes Interesse“ haben.
- Ein „berechtigtes Interesse“ liegt vor allem dann vor, wenn Sie eine Stelle intern wechseln, einen neuen Vorgesetzten bekommen oder in die Elternzeit gehen.
- Das Zwischenzeugnis ist vom Umfang her genauso lang wie ein Arbeitszeugnis und unterscheidet sich von letzterem vor allem darin, dass es in der Gegenwartsform geschrieben wird.
- In einem Zwischenzeugnis kommt ebenfalls eine, von der normalen Ausdrucksweise abweichende, Zeugnissprache zur Anwendung.
- Mit dem Zwischenzeugnis haben Sie die Möglichkeit, Ihre aktuellen Leistungen im Vorgriff auf ein späteres Arbeitszeugnis „einfrieren“ zu lassen, da es eine Bindungswirkung hat.
- Die Noten eines späteren Arbeitszeugnisses dürfen nur dann erheblich von jenen Ihres Zwischenzeugnisses abweichen, wenn der Arbeitgeber dies stichhaltig belegen kann.
- Auch wenn Ihnen in einer bestimmten Situation ein Zwischenzeugnis zusteht, sollten Sie dies Thema gut vorbereitet bei Ihrem Vorgesetzten ansprechen, da das Verfassen eines Zwischenzeugnisses für diesen einen Mehraufwand darstellt und er eine Bewerbungsabsicht dahinter vermuten könnte.
- Nicht selten wird einem seitens des Vorgesetzten ermöglicht, einen eigenen Entwurf des Zwischenzeugnisses einzureichen – ein Vorteil, den man unbedingt nutzen sollte.
- Das Schreiben eines professionellen Zwischenzeugnisses erfordert viel Erfahrung und sollte nur von erfahrenen Personen vorgenommen werden, da nicht selten gut gemeinte Formulierungen oder das Weglassen von Informationen unter Personalern als sehr schlechte Noten gelten.
- Das aktuelle Zwischenzeugnis ist Bestandteil der üblichen Bewerbungsunterlagen, sofern Ihnen kein aktuelleres Arbeitszeugnis vorliegt.
Hilfe beim Zwischenzeugnis – vom TT Bewerbungsservice!

Warum lassen Sie nicht Ihr Zwischenzeugnis vom TT Bewerbungsservice schreiben? Sie bestimmen die Note Ihres Zwischenzeugnisses und erhalten ausschließlich individuelle Dokumente höchster Qualität. Vertrauen Sie dem erfahrenen Ghostwriter Till Tauber und investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft!
Der Vorteil beim TT Bewerbungsservice ist die Tatsache, dass Sie beim erfahrenen Ghostwriter Dipl.-Ing. Till Tauber MBA ebenfalls auch Zwischenzeugnisse und Arbeitszeugnisse in Auftrag geben können. Sie erhalten professionelle Zeugnisse, die den Maßstäben der Zeugnissprache voll gerecht werden und so verfasst sind, dass die von Ihnen ausgewählte Note entsteht. Till Tauber hat bereits sehr vielen Angestellten mit einem Zwischenzeugnis oder einem Arbeitszeugnis weitergeholfen. Sie können beim TT Bewerbungsservice entweder die vollständige Erstellung eines Zwischenzeugnisses bzw. Arbeitszeugnisses beauftragen, oder ein bestehendes Dokument optimieren lassen. Nicht wenige Kunden haben von diesem Angebot schon profitiert und konnten anschließend mit einem professionellen Zeugnis und einem guten Gefühl in die Bewerbungsphase eingestiegen. Die Preise für die Anfertigung eines Zwischenzeugnisses oder Arbeitszeugnisses sind fair und beziehen sich mit vier Preisstufen auf Ihre persönliche Berufssituation. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung und Kompetenz des Bewerbungsexperten Till Tauber zu Ihrem Vorteil!
Hinweis: Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Jedoch ersetzt dieser keine juristische Beratung durch einen Anwalt und erhebt gleichzeitig keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Aktualität. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an einen Anwalt.

Till Tauber ist seit 2013 als freiberuflicher Bewerbungsschreiber tätig und greift hierzu auf sein Wissen als Diplom-Ingenieur mit zusätzlichem MBA-Abschluss zurück. In dieser Zeit hat er mehr als 3.500 Bewerbungen im Kundenauftrag geschrieben – und weiß, worauf es beim Anschreiben sowie beim Lebenslauf ankommt. Auf TT Bewerbungsservice schreibt er zu aktuellen Themen rund um die Bewerbung.