Bewerbung für eine geringfügige Beschäftigung: Hinweise und Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
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In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie bei Ihrer Bewerbung für eine geringfügige Beschäftigung wissen müssen! Schreiben Sie erfolgreiche Unterlagen für den 450 €-Job!“

Die Bewerbung für eine geringfügige Beschäftigung enthält ebenfalls Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisanlage.
Die geringfügige Beschäftigung – allgemein auch als 450€-Job bekannt – ist eine Form der Beschäftigung, mit welcher man bewusst die Hürden einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung umgehen möchte. Ziel ist es dabei, sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber attraktive Rahmenbedingungen in finanzieller und organisatorischer Form zu schaffen. Doch auch, wenn die geringfügige Beschäftigung in vielerlei Hinsicht klare Vorteile für beide Seiten bietet, muss man sich mit den Feinheiten dieser Beschäftigungsart auskennen. Fehlerhafte Vorgehensweisen können beim Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich einen finanziellen und verwaltungstechnischen Mehraufwand bedeuten. In diesem Artikel möchten wir Ihnen das Wichtigste rund um die geringfügige Beschäftigung, dem Minijob, näherbringen, damit bei Ihrer Bewerbung nichts schief gehen kann.
Wodurch ist eine geringfügige Beschäftigung gekennzeichnet?

Auf für eine geringfügige Beschäftigung bzw. einen Minijob müssen Sie in der Regel vollständige Bewerbungsunterlagen erstellen und einreichen.
Die geringfügige Beschäftigung ist dann gegeben, wenn die Entlohnung eines Arbeitsverhältnisses die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von € 450 nicht übersteigt. Ist dies – unabhängig von der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden – der Fall, so entfallen für Sie als Arbeitnehmer/-in keine Steuern oder Sozialabgaben an. Doch auf Ihren Verdienst muss Ihr Arbeitgeber diverse (prozentuale) Abgaben auf Ihren Arbeitsverdienst an die Minijob-Zentrale abführen. Hierzu gehören nicht nur 13% für die gesetzliche Krankenversicherung oder 15% für die gesetzliche Rentenversicherung, sondern zusätzlich noch Umlagen. Wichtig für Sie als Minijobber/-in ist die Einhaltung der gesetzlichen Auflage, nicht mehr als € 450 Gehalt aus allen Minijobs zu beziehen, ganz gleich wie viele geringfügige Beschäftigungen Sie auch haben. Kommen Sie regelmäßig über diesen Betrag, kann es schnell passieren, dass Sie (rückwirkend) Abzüge zu entrichten haben, was zugleich auch Ihren Arbeitgeber betrifft. Ihre Arbeitgeber müssen daher unbedingt über eventuell vorhandene Zweit-Minijobs informiert sein und fragen diese Information in der Regel vorab mit dem Arbeitsvertrag ab. Bitte berücksichtigen Sie dies für Ihre Bewerbung als Minijobber. Ansonsten gelten für die Bewerbung für einen Minijob grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen, wie für eine „normale” Bewerbung: Achten Sie auf ein hohes Maß an Passgenauigkeit, Individualität sowie die Einhaltung formaler Grundsätze. Halten Sie die Vorgaben der professionellen Bewerbung ein, so haben Sie beste Voraussetzungen für eine Einladung zum Jobinterview geschaffen.
Mit einer geringfügigen Beschäftigung Rentenansprüche aufbauen: Warum nicht?!

Auch bei der Bewerbung für einen Minijob ist viel Sorgfalt erforderlich. Erstellen Sie ansprechende Bewerbungsdokumente.
Zunächst einmal erscheint die Rente im Kontext eines Minijobs absurd: Die geringfügige Beschäftigung sieht doch gerade eine Minderbelastung durch Sozialabgaben und Lohnnebenkosten vor. Doch die Wahl, ob Sie Rentenansprüche mit Ihrem Minijob aufbauen möchten oder nicht, liegt ganz allein in Ihrer Hand. Natürlich dürfen Sie sich bei Löhnen bis zu € 450 keine Hoffnungen auf entscheidende Rentenpunkte machen, aber die Altersvorsorge ist insbesondere in den Jahren 2014 und den folgenden von großer Bedeutung. Entscheiden Sie sich für die Rentenversicherungspflicht, so behält Ihr Arbeitgeber die von Ihnen zu tragenden Rentenabzüge ein. Sie haben dabei keinen Aufwand mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Gerade bei dem Thema 450€-Job und Rente sind viele Regeln und Auflagen zu beachten, welche in relevanter Fachliteratur zum Minijob genau erklärt und besprochen werden.
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Wann lohnt sich eigentlich die Bewerbung für einen Minijob?
Mit einem Minijob, der maximal € 450 Einkommen pro Monat erzeugt, können sich natürlich nicht Ihren kompletten Lebensunterhalt beschreiten. Dies war auch nicht die Idee hinter der Schaffung dieser Beschäftigungsform. Vielmehr geht es darum, schwache Gehälter in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgleichen zu können, einen Beitrag neben den Einnahmen des Lebens- oder Ehepartners leisten zu können. So ist die Elternzeit eine Lebensphase, in welcher sich die Anstellung über einen €450-Job lohnen kann. Dieser ist zumeist weniger zeitintensiv als eine „normale” Beschäftigung, erlaubt daher die Kinderbetreuung und generiert nebenbei auch Einkommen. Zudem kann die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung für Studierende lohnenswert sein, oder wenn man die Selbstständigkeit eines Familienmitgliedes unterstützen möchte. Die Motivationsgründe, einen Minijob aufzunehmen sind vielfältig. Grundsätzlich ist es jedoch empfehlenswert, sich umfassend über die Rahmenbedingungen und Einschränkungen der geringfügigen Beschäftigung zu informieren.
Dieser Artikel zum Thema „Bewerbung für eine geringfügige Beschäftigung“ wurde von Dipl.-Ing Till Tauber MBA, dem Bewerbungsschreiber aus dem Raum Hannover / Braunschweig erstellt.

Till Tauber ist seit 2013 als freiberuflicher Bewerbungsschreiber tätig und greift hierzu auf sein Wissen als Diplom-Ingenieur mit zusätzlichem MBA-Abschluss zurück. In dieser Zeit hat er mehr als 3.500 Bewerbungen im Kundenauftrag geschrieben – und weiß, worauf es beim Anschreiben sowie beim Lebenslauf ankommt. Auf TT Bewerbungsservice schreibt er zu aktuellen Themen rund um die Bewerbung.