Bewerbungskosten in der Steuererklärung – Tipps, wie Sie Ihre Kosten absetzen!

Im Rahmen eines Bewerbungsvorhaben entsehen diverse Kosten. Diese Bewerbungskosten können in Form von Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden.
Der Bewerbungsprozess ist nicht nur überaus zeitintensiv, sondern mitunter auch mit verschiedenen Kosten verbunden. So entstehen vorab schon Kosten, bevor Sie überhaupt eine Bewerbung versenden. Sie benötigen beispielsweise ein professionelles Bewerbungsfoto, bei welchem das günstigste Angebot nicht immer am zielführendsten ist. Zudem nutzen Sie das Internet für Recherchezwecke . Vielleicht müssen Sie sich auch erst eine passende bzw. aktuelle Version eines Textverarbeitungsprogrammes kaufen. Kommt es zu einem Vorstellungsgespräch, ist dies ebenfalls mit Kosten verbunden. Die Bewerbung ist nicht günstig, ganz gleich ob Sie Geld oder auch Zeit investieren. Bei dem Satz „Zeit ist Geld“ wird dies am offensichtlichsten. Wir möchten Ihnen in diesem Artikel wichtige Tipps zu den Bewerbungskosten geben und wie Sie dies im Rahmen der Steuererklärung geltend machen können.
Übersicht möglicher Bewerbungskosten: „Da kommt einiges zusammen!“
„Ganz gleich, ob Ihre Bewerbung erfolgreich ist oder nicht, Sie können die Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.“
Zunächst einmal müssen Sie als Bewerber/in alle Kosten die im Zusammenhang mit einem Bewerbungsvorhaben stehen vorab bezahlen. Sie gehen als quasi in Vorleistung und haben anschließend die Möglichkeit, gewisse Kosten abzusetzen. Alle Bewerbungskosten auf denen Sie „sitzen bleiben“, kommen für die Absetzung im Rahmen der Steuererklärung in Frage. Manchmal erstatten die Arbeitgeber gewisse Bewerbungskosten, welche Ihnen bei der An- und Abreise zu einem Vorstellungsgespräch entstehen. Dieser zurückerstattete Betrag muss vor der Steuererklärung natürlich abgezogen werden. Nur die von Ihnen getragene Differenz zwischen Bewerbungskosten und Rückerstattung sind als Werbekosten anrechenbar.
Bewerbungskosten bei der Bewerbungserstellung (vor dem Jobinterview)
- Kosten für Rechner, Textverarbeitungs- und Fachsoftware
- Ausgaben für Schreibmaterial, Papier, Bewerbungsmappen, Umschläge
- Kopierkosten und Scankosten
- Beitragszahlungen für Karriereportale (z. B. XING etc.)
- Aufwendungen für Printmedien mit Annoncenteil
- Kosten für Fachliteratur (z. B. Bewerbungsratgeber, Duden usw.)
- Ausgaben für Bewerbungsfotos
- Inanspruchnahme eines Bewerbungsservices (z. B. Bewerbung schreiben lassen, Bewerbungsberatung, Trainingsmaßnahmen etc.)
- Fahrtkosten bei Reisen zu Beratungsgesprächen oder zum Einkauf benötigter Materialien (z. B. Fahrt zum Buchladen, zum Technikmarkt usw.)
- Ausgaben für Briefporto und Fahrtkosten zur Postfiliale
Bewerbungskosten für ein Jobinterview
- Fahrtkosten und Ausgaben für Parktickets
- Fahrkarten bei Anreise mit Bus, Bahn etc.
- Aktenkoffer oder Dokumententasche
- Verpflegung während des Aufenthaltes am Besprechungsort
- Hotelkosten, wenn eine Rückfahrt am Tag des Vorstellungsgespräches nicht zumutbar ist.

Im Rahmen einer Steuererklärung werden Bewerbungskosten als Werbungskosten anerkannt. So sparen Sie Steuern auf Ihre Einkommen. Die Kosten für unsere Dienstleistungen können Sie so ebenfalls von der Steuer absetzen.
Bei der Kleidung verhält es sich leider anders, als bei den oben genannten Aufwendungen. Wenn Sie beispielsweise einen Anzug nur für ein Vorstellungsgespräch kaufen und nie die Intention haben, diesen privat zu tragen, wird das Finanzamt die entsprechenden Kosten leider nicht anerkennen. Es wird dabei immer eine private Nutzung unterstellt. Anders kann es natürlich aussehen, wenn Sie einen hochwertigen Kugelschreiber oder Füllfederhalter kaufen. Bis zu gewissen Grenzen können Sie solche im Rahmen eines Bewerbungsvorhabens gekauften Schreibutensilien als Werbungskosten geltend machen. „Übertreiben“ sollte man als Bewerber bei der Angabe von Bewerbungskosten jedoch nicht. Während ein Kugelschreiber für € 30 vermutlich abgesetzt werden kann, werden Sie einen € 1.000-Füllfederhalter nicht geltend machen können. Letztendlich würde ein einfacher Kugelschreiber den gleichen Zweck voll und ganz erfüllen. Ein paar Hinweise zu den Bewerbungskosten in der Steuererklärung finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.
Achten Sie darauf, wenn Sie Ihre Bewerbungskosten von der Steuer absetzten möchten!
„Heben Sie bitte alle Belege über entstandene Bewerbungskosten auf. Mit Belegen können Sie diese Kosten leichter für die Steuer nachweisen.“
Grundsätzlich sind Bewerbungskosten abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des § 9 EStG. Diese sind also dann relevant, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung für das abgeschlossene Jahr machen. Auch wenn Sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen sein sollten, kann sich die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung lohnen, denn dieser Verlust kann im darauffolgenden Steuerjahr wieder geltend gemacht werden. Ansonsten ist es erwähnenswert, dass die Aufbewahrung aller Belege immer sinnvoll ist, wenn Sie die damit verbundenen Kosten von der Steuer absetzten wollen. Heben Sie alles sorgfältig und sortiert auf. Machen Sie am besten noch ein paar Notizen, um die Belege besser zuordnen zu können. Überlegen Sie sich im Vorfeld auch immer, ob die jeweilige Ausgabe für die Bewerbung auch nachvollziehbar als solche legitimiert werden kann. Ein klassisches Beispiel wäre der oben angesprochene Luxus-Kugelschreiber. Vergessen dürfen Sie nie, dass man bei einer Steuererklärung manchmal „Glück“ und manchmal „Pech“ haben kann. Viele Entscheidungen sind nicht immer nachvollziehbar. Dennoch lohnt es sich immer, alle Bewerbungskosten in die Steuererklärung aufzunehmen, auch wenn entsprechende Belege vielleicht nicht mehr vorliegen oder verloren gegangen sind. So wurde durch ein Gericht vor einigen Jahren mal festgestellt, dass pro Bewerbung auch ein Pauschalbetrag ohne Belege angesetzt werden könne (Urteil FG Köln vom 07.07.2004 mit Aktenzeichen 7 K 932/03). Dieser beträgt 2,50 € pro Onlinebewerbung und € 8,50 pro Bewerbungsmappe. Bitte vergessen Sie auch nicht, offizielle Einladungen zu Vorstellungsgesprächen auszudrucken, wenn Sie die Fahrtkosten und evtl. auch mögliche Übernachtungskosten als Werbungskosten veranschlagen. Je mehr Belege und Nachweise Sie haben, umso besser.
Hinweis
Die im Text enthaltenen Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Richtigkeit und Aktualität kann nicht gewährleistet werden. Fehler vorbehalten. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten oder Unklarheiten an entsprechende Experten wie Steuerberater oder Fachanwälte.
Dieser Artikel zum Thema „Bewerbungskosten in der Steuererklärung“ stammt von Dipl.-Ing. Till Tauber MBA, dem professionellen Bewerbungsschreiber aus der Region Hannover / Braunschweig.

Till Tauber ist seit 2013 als freiberuflicher Bewerbungsschreiber tätig und greift hierzu auf sein Wissen als Diplom-Ingenieur mit zusätzlichem MBA-Abschluss zurück. In dieser Zeit hat er mehr als 3.500 Bewerbungen im Kundenauftrag geschrieben – und weiß, worauf es beim Anschreiben sowie beim Lebenslauf ankommt. Auf TT Bewerbungsservice schreibt er zu aktuellen Themen rund um die Bewerbung.