Die Elternbürgschaft für die Wohnung – Vorlagen & wichtige Informationen!

Bevor Sie eine Elternbürgschaft unterschreiben, sollten Sie sich mit dem Thema gut auseinandersetzen. In diesem Artikel finden Sie wichtige Informationen und mehrere kostenlose Muster für Elternbürgschaften.
Guter Wohnraum in den Universitätsstandorten wird für Studierende einerseits immer begrenzter und andererseits immer teurer. Oft ist das Studium straff organisiert und neben den ganzen Klausuren, Austauschprogrammen und Praxisphasen bleibt nur wenig Zeit für einen Nebenjob. Selbst wenn das Gehalt der Praktika über einige Zeit hinweg ausreicht, so arbeiten viele Studierende nur als geringfügig beschäftigte Angestellte nebenbei. Dies gilt selbstverständlich auch für Auszubildende, die während ihrer Ausbildung mit sehr wenig Einkommen leben müssen. Die Ausgaben für ein WG-Zimmer oder gar für eine Mietwohnung in einer Stadt wie München, Hamburg oder Düsseldorf werden dadurch nicht ansatzweise gedeckt. Die Angabe beider Elternteile in der Elternbürgschaft ist optional, denn nur ein Elternteil muss verbindlich im Vertrag stehen.
„Für Studierenden oder Auszubildende führt der Weg zu einer Wohnung oder zu einem WG-Zimmer meist nur über eine Elternbürgschaft, besonders in den Großstädten.“
Für viele junge Menschen bleibt bei der Bewerbung um eine Mietwohnung nur der Weg über eine Elternbürgschaft, um den Vermieter bei der Wohnungsbewerbung zu überzeugen. Was eine Elternbürgschaft genau ist und welche Vorlagen man dem Vermieter mitbringen kann, darum geht es hier im Nachfolgenden. Was genau ist eine Elternbürgschaft?
Die Elternbürgschaft als besondere Form der Mietbürgschaft!

Das Thema Mietwohnung ist für keine von beiden Seiten einfach. Vermieter wollen sich gegenüber Probleme mit Mietern absichern und Mieter möchten ebenfalls keinen Reinfall mit dem Mietverhältnis erleben. Die Elternbürschaft kann sinnvoll sein – muss es aber nicht. Im Zweifelsfall kostest sie unnötig viel Geld. Überlegen Sie sich daher gut, ob Sie eine Elternbürgschaft unterschreiben!
Bei dieser Form der Mietbürgschaft geht es um eine Absicherung, die ein Mieter/Interessent einer Mietwohnung direkt bei Beginn des eigentlichen Mietverhältnisses überreicht. Oft ist eine Elternbürgschaft die grundsätzliche Bedingung, welche private wie gewerbliche Vermieter voraussetzen, um Auszubildenden oder Studierenden ein Mietverhältnis überhaupt möglich zu machen. Die Elternbürgschaft und die Kaution sind etablierte Mittel, um Vermieter vor Mietausfällen zu schützen oder bei eintretenden Schäden einen finanziellen Puffer bereitzustellen. Viele Vermieter verlangen beides – einfach, weil sie es können. Eine Elternbürgschaft begleicht im Fall der Fälle Forderungen, die der Vermieter stellen kann und setzt eine Solvenz der Eltern voraus. Wie jede Privatbürgschaft sollte auch die Elternbürgschaft gut überlegt sein, denn besonders Phasen der Krankheit oder beispielsweise zwei gleichzeitig wegbrechende Einkommen können Probleme verursachen: Sicher ist, dass ein Bürge für lange Zeit mit seinem gesamten Vermögen haftet, und zwar so, dass ausgenommen das unpfändbare Einkommen keinerlei Vermögen besessen werden darf. Eltern haften dann für Mietrückstände, Schäden in der Wohnung sowie für nicht gezahlte Nebenkosten oder sogar für Räumungskosten.
„Achtung: Aus einer Elternbürgschaft kann man nicht mal eben so zurücktreten, es müssen konkrete Gründe vorliegen, die im Vertrag schriftlich fixiert wurden.“
Wenn vor Unterzeichnung der Elternbürgschaft für eine Mietwohnung eine dauerhafte und massive finanzielle Überforderung vorliegt, ist die ganze Angelegenheit eine sehr heikle Sache. Eltern haften unbeschränkt, selbst wenn eine Mietkaution von drei Nettokaltmieten hinterlegt wurde. Ein BGH-Urteil von 1990 sieht vor, wenn Eltern die Mietbürge freiwillig und ohne Aufforderung anbieten, eine Höchstgrenze für die Haftung nach § 551 Absatz 1 nicht gilt.
Ohne Elternbürgschaft kein Umzug in eine neue Mietwohnung möglich?

Die aktuelle Lage in den Großstädten Deutschlands macht es gerade für Studenten und Auszubildende nicht gerade einfach, eine passende Wohnung zu finden. Viele Vermieter erwarten Bewerbungsunterlagen und eben auch Elternbürgschaften.
Was viele Mieter, die einen Umzug planen, nicht wissen: Zahlreiche Vermieter verlangen sowohl eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten als auch eine Elternbürgschaft. Eins vorweg: Laut einem BGH Urteil vom 30. Juni 2004 ist es so, dass mehrere Sicherheiten zusammenzuzählen sind und maximal drei Monatskaltmieten dürfen als solche herangezogen werden. In der Praxis sieht es aber anders aus – und Vermieter verlangen regelmäßig zusätzlich zu der Kaution eine Elternbürgschaft. Der Markt gibt es her, dass die meisten Mieter so dankbar über eine Mietwohnung sind, dass sie quasi alles unterschreiben.
Schwierige Begrifflichkeiten – die selbstschuldnerische Bürgschaft vs. Ausfallbürgschaft!
Wenn Sie eine Elternbürgschaft vorlegen möchten, dann sollten Sie genau wissen, welche Form der Bürgschaft Sie einem Vermieter anbieten wollen. Zudem ist es hilfreich, einige Begrifflichkeiten rund um die Elternbürgschaft zu kennen, wenn das Thema bei einem Umzug aktuell wird. Es gibt eine sogenannte Ausfallbürgschaft sowie eine selbstschuldnerische Haftung. Sollten Sie im Vertrag eine Ausfallbürgschaft fixieren, dann ist es so, dass Sie als Bürge erst dann in der Haftung sind, wenn sämtliche Sicherheiten nachweislich verwertet wurden. Zudem ist der Ausfallbürge nur dann für den restlichen Schuldanteil in der Haftung. Überlegen Sie sich wirklich gut, ob dann noch eine selbstschuldnerische Elternbürgschaft infrage kommt und informieren Sie sich im Vorfeld ausführlich. Viele Vermieter präferieren eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Stehen Mietzahlungen aus, wird sich der Vermieter direkt an den Bürgen bzw. an das Elternteil wenden, selbst wenn der Mieter eigentlich zahlungsfähig ist.
Die Elternbürgschaft bei Wohngemeinschaften: Wenn sich mehrere Personen eine Wohnung teilen!

Neben der Elternbürgschaft kommt ebenfalls ein Mieteval in Frage, um den Anforderungen seitens des Vermieters gerecht zu werden. Ist Ihnen der Vermieter unsympatisch und schikaniert Sie im Rahmen der Wohnungsbewerbung geradezu, sollten Sie sich wirklich fragen, ob Sie in die entsprechende Wohnung einziehen möchten. Solche Vermieter versprechen in der Regel eins: Ärger.
Aufgrund des Wohnraummangels in Großstädten sind Wohngemeinschaften eine mehr oder weniger pragmatische Lösung für jüngere Menschen. Oft bleibt Auszubildenden oder Studierenden nichts anderes möglich, außer ein WG-Zimmer zu bewohnen, was man dann bekommen hat. Elternbürgschaften für Kinder, die in Wohngemeinschaften ziehen, müssen dahingehend überlegt sein, dass nicht für die gesamte Miete gebürgt wird, sondern nur für die anteiligen Mietkosten. Häufig haften die Bewohner einer WG gesamtschuldnerisch, sodass im Fall von ausbleibenden Zahlungen die Eltern die gesamte Miete tragen müssen!
Alternativen zu Elternbürgschaft: Bankaval bzw. Bankbürgschaft für die Mietwohnung!
Natürlich ist eine Elternbürgschaft nicht die einzige Möglichkeit, einem Vermieter Sicherheit zu bieten. Neben privaten Bürgschaften durch andere volljährige und solvente Familienmitglieder gibt es die Option, einen Bankaval bzw. eine Bankbürgschaft vorzulegen. Alternativ dazu haben einige Versicherungen eine Art Mietkaution im Angebot, die sich durchaus lohnen kann. Besonders unberechtigte Forderungen seitens der Vermieter werden dort erst einmal auf Zulässigkeit geprüft.
Die Elternbürgschaft – kostenlose Vorlagen und Muster!
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Till Tauber ist seit 2013 als freiberuflicher Bewerbungsschreiber tätig und greift hierzu auf sein Wissen als Diplom-Ingenieur mit zusätzlichem MBA-Abschluss zurück. In dieser Zeit hat er mehr als 3.500 Bewerbungen im Kundenauftrag geschrieben – und weiß, worauf es beim Anschreiben sowie beim Lebenslauf ankommt. Auf TT Bewerbungsservice schreibt er zu aktuellen Themen rund um die Bewerbung.