Zoll Ausbildung: Die Ausbildung für den mittleren und gehobenen Zolldienst im Überblick!
„In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Ausbildung beim Zoll für die Laufbahnen des mittleren Dienstes und des gehobenen Dienstes gestaltet ist. Beide Laufbahnausbildungen unterscheiden sich deutlich von einander und sollen auf praxisnahe Weise für spätere Aufgaben im Zolldienst vorbereiten.“

Im Rahmen Ihrer Ausbildung beim Zoll müssen Sie die entsprechende Laufbahnausbildung absolvieren. Diese dauert zwei Jahre im mittleren Dienst und drei Jahre im gehobenen Dienst. Erst nach einer erfolgreichen Laufbahnausbildung werden Sie in das Dienstverhältnis eines Beamten auf Probe übernommen.
Der Weg zum Zollbeamten des mittleren oder des gehobenen Dienstes führt immer über bestimmte Stationen. Nach einer erfolgreichen Bewerbung wird man zu einem Einstellungstest eingeladen, den man bestehen muss, um die entsprechende Eignung für den Eintritt in den Zoll nachzuweisen. Hat man diese Hürde genommen, kommt die entsprechende Laufbahnausbildung auf einen zu. Diese stellt die Grundlage dafür dar, dass man später beim Zoll als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden und einen entsprechenden Dienstposten wahrnehmen kann. Zwischen dem mittleren und dem gehobenen Dienst gibt es wesentliche Unterschiede, was die Ausbildung angeht. Im Hinblick auf die Vergütung liegt der mittlere Dienst im Bereich der Besoldungsgruppen A6 bis A9 (Bund), der gehobene Dienst zwischen den Besoldungsgruppen A 9 und A 13 (Bund). Setzen Sie sich mit der Ausbildung beim Zoll gut auseinander, wenn Sie bereits zum Einstellungstest eingeladen worden sind, man wird Sie dort vermutlich danach fragen.
„Während der Ausbildungszeit sind Sie Beamter auf Widerruf, und werden mit dem erfolgreichen Abschluss der Zollausbildung Beamter auf Probe. Nach der Erfüllung der Probezeit erfolgt dann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Für die Dauer der Laufbahnausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge.“
Die Ausbildung für den mittleren Dienst beim Zoll: Verlauf, Lehrgänge und Prüfungen.
„Die Ausbildung für den mittleren Zolldienst dauert zwei Jahre und umfasst verschiedene Stationen, die Sie erfolgreich absolvieren müssen. Theorie und Praxis ergänzen sich gegenseitig.“
Wie üblich für die Berufsausbildung besteht die Zollausbildung für den mittleren Dienst aus theoretischen und praktischen Ausbildungsphasen. Als Anwärter des mittleren Dienstes werden Sie einem Hauptzollamt zugeordnet, an dessen Dienststellen Sie die praktischen Phasen Ihrer Ausbildung absolvieren. Der theoretische Unterricht findet durch das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) statt. Die Standorte dieser Bildungseinrichtung sind unter anderem Plessow (Brandenburg), Potsdam (Brandenburg), Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) und Sigmaringen (Baden-Württemberg).

So sieht die Laufbahnausbildung für den mittleren Zolldienst aus.
Ablauf der Zollausbildung – mittlerer Dienst
1. Einführungspraktikum (Dauer: 1 Woche)
Das Einführungspraktikum mag zwar kurz sein, doch gewinnen Sie einen ersten Einblick in die Tätigkeiten des Zolls. Zudem ist das Ziel dieses Praktikums, die für Ihre Ausbildung zuständigen Personen kennenzulernen und einen Überblick über die Organisation der praktischen Ausbildung mit ihren Inhalten zu gewinnen.
2. Einführungslehrgang (Dauer: 6 Monate)
Für diesen Lehrgang werden Sie an einen Standort des Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) versetzt, um einer Klasse bestehend aus bis zu 30 Lehrgangsteilnehmern, zugeordnet zu werden. Sie erhalten dann einen breit gefächerten Unterricht, der sich vor allem auf rechtliche Grundlagen für den täglichen Zolldienst fokussiert.
Ausbildungsinhalt des Einführungslehrgangs
- Grundbildung für den Beruf eines Zollbeamten, einschließlich der zur Anwendung kommenden Dienstmittel
- Zolltarifrecht
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- Vollzugsrecht
- Allgemeines Steuerrecht sowie Vollstreckungsrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Strafrecht
- Recht der Ordnungswidrigkeiten
- Ausländerrecht
3. Zwischenprüfung
Damit Sie den ersten theoretischen Teil der Zollausbildung abschließen können, müssen Sie die Zwischenprüfung bestehen. Diese setzt sich aus vier Klausuren zusammen.
4. Praktische Ausbildung (Dauer: 12 Monate)
Nach dem Abschluss der Zwischenprüfung geht es nun darum, das theoretische Wissen in die Praxis einzusetzen und erste Erfahrung in der Zollverwaltung aufzubauen. Sie werden die 12 Monate der praktischen Ausbildung an einer der Dienststellen Ihres zuständigen Ausbildungshauptzollamts absolvieren. Im Vordergrund stehen dabei das Kennenlernen typischer Tätigkeiten der Zollverwaltung sowie die Mitarbeit an diversen Vorgängen im täglichen Dienstbetrieb. Es handelt sich mehr oder weniger um ein klassisches Praktikum, das um weitere Veranstaltungen des Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) ergänzt wird. Diese sind zwar praxisbezogen, müssen jedoch ebenfalls mit Klausuren abgeschlossen werden.
5. Abschlusslehrgang (Dauer: 6 Monate)
Mit dem Abschlusslehrgang werden die bestehenden Fachkenntnisse vertieft, um Sie auf den letzten Teil der Zollausbildung in Form der Laufbahnprüfung vorzubereiten. Für die waffentragenden Bereiche des Zolls ist ein zusätzlicher Sporttest zu bestehen.
Inhalte des Abschlusslehrgangs
- Vollzugsrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- Allgemeines Steuerrecht und Vollstreckungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Strafrecht
- Recht der Ordnungswidrigkeiten
- Ausländerrecht
6. Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung ist der aufwendigste Teil der Zollausbildung, denn Sie müssen das während der vorherigen Ausbildungsphasen erworbene Wissen sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form nachweisen. Dazu müssen Sie vier schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung bestehen.
„Haben Sie die Zollausbildung für den mittleren Dienst erfolgreich abgeschlossen, werden Sie in das Dienstverhältnis eines Beamten auf Probe übernommen. Nach der Probezeit erfolgt dann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Damit geht ein sehr hohes Maß an Jobsicherheit einher, das oftmals ein wichtiges Kriterium bei der Berufswahl ist.“
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Die Ausbildung für den gehobenen Dienst beim Zoll: Verlauf, Duales Studium und Prüfungen.
„Die Zollausbildung für den gehobenen Dienst sieht ein dreijähriges Studium an der Hochschule des Bundes am Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Münster vor. Zudem müssen Sie mehrere Praktika in Dienststellen des Zolls absolvieren.“
Für den gehobenen Zolldienst setzt sich Ihre Ausbildung im Wesentlichen aus einem Dualen Studium zusammen, dass von theoretischen wie praktischen Phasen geprägt ist. Die Bezeichnung des Studiengangs lautet „Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes“. Das Studium führt dabei zum Abschluss Diplom-Finanzwirt (FH). Praktika und Vorlesungen folgen jeweils aufeinander und der Abschluss der Ausbildung erfolgt mit der bestandenen Laufbahnprüfung. Das gesamte Studium setzt sich im Hinblick auf den theoretischen Anteil aus dem Grundstudium sowie aus drei Phasen Hauptstudium zusammen. Im Rahmen der Laufbahnausbildung für den gehobenen Zolldienst erhalten Sie auch Unterricht in englischer Sprache. Dabei lernen Sie unter anderem fachbezogene Begriffe aus dem Bereich des Zollwesens.
Ablauf der Zollausbildung – gehobener Dienst (Duales Studium)

So sieht die Laufbahnausbildung bzw. das Duale Studium für den gehobenen Dienst aus.
1. Grundstudium (Dauer: 6 Monate)
Im Grundstudium geht es um die Grundlagen, die Sie für Ihre späteren Aufgaben im gehobenen Zolldienst benötigen.
Inhalte des Grundstudiums
- Rechtliche Grundlagen
- Staatsrechtliche und staatspolitische Grundlagen
- Volkswirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Grundlagen
- Grundlagen der Betriebswirtschaft
- Organisation und Informationsverarbeitung
- Sozialwissenschaftliche Grundlagen (Bereiche: Pädagogik, Psychologie und Soziologie)
2. Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung setzt sich aus vier Klausuren zusammen.
3. Praktikum I (Dauer: 5 Monate)
Im Praktikum lernen Sie die verschiedene Verwaltungsaufgaben beim Zoll kennen und haben die Möglichkeit, das theoretisch erworbene Wissen praxisnah anzuwenden. Parallel gibt es Lehrveranstaltungen an den verschiedenen Standorten des Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ), die mit Klausuren abgeschlossen werden.
4. Hauptstudium Teil I (Dauer: 5 Monate)
Im ersten Teil des Hauptstudiums gibt es Pflichtfächer sowie Wahlpflichtfächer. Zudem müssen Sie eine Hausarbeit anfertigen. Zum Abschluss schreiben Sie mehrere Klausuren.
Pflichtfächer
- Allgemeines und besonderes Zollrecht
- Allgemeines Steuerrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- Recht der sozialen Sicherung
- Verkehrssteuerrecht
- Rechnungswesen
- BWL sowie Management
Themenbereiche der Wahlpflichtfächer
- Dienstleistungen
- Abfertigungen
- Kontrolle
- E-Government
5. Praktikum II (Dauer: 3 Monate)
Siehe Informationen zu Praktikum I.
6. Hauptstudium Teil II (Dauer: 4 Monate)
Fortführung des Studiums. Für Details siehe Hauptstudium Teil I. Im Anschluss an Teil II des Hauptstudiums beginnen Sie mit Ihrer Diplomarbeit.
7. Praktikum III (Dauer: 10 Monate)
Siehe Informationen zu Praktikum I.
8. Hauptstudium Teil III (Dauer: 3 Monate)
Fortführung und Abschluss des Studiums sowie der Diplomarbeit.
9. Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst besteht aus insgesamt sechs Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Zusammen mit dem Abschluss der Laufbahnausbildung wird Ihnen zudem der akademische Grad Diplom-Finanzwirt (FH) verliehen.
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Till Tauber ist seit 2013 als freiberuflicher Bewerbungsschreiber tätig und greift hierzu auf sein Wissen als Diplom-Ingenieur mit zusätzlichem MBA-Abschluss zurück. In dieser Zeit hat er mehr als 3.500 Bewerbungen im Kundenauftrag geschrieben – und weiß, worauf es beim Anschreiben sowie beim Lebenslauf ankommt. Auf TT Bewerbungsservice schreibt er zu aktuellen Themen rund um die Bewerbung.